Vechteverband ULV 114

Der Vechteverband ist einer von 105 Gewässerunterhaltungs- und Landschaftspflegeverbände in Niedersachsen. Er wurde im Jahre 1963 nach dem Niedersächsischen Wassergesetz und dem Wasserverbandsgesetz als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet und hat die Aufgabe, die Gewässer mit überörtlicher Bedeutung (der so genannten II. Ordnung) im Einzugsgebiet der Vechte und der Grenzaa zu unterhalten und in diesem 835 Kilometer langen Gewässernetz den ordnungsgemäßen Wasserabfluss sicherzustellen und zu erhalten.

Das Verbandsgebiet ist rund 105.000 Hektar groß und umfasst den gesamten Landkreis Grafschaft Bentheim und Teile des angrenzenden Landkreis Emsland (Steide, Ahlde, Berge, Emsbüren, Adorf, Twist und Neuringe). 

Die Satzung des Vechteverbandes steht hier zum Download zur Verfügung:

20120101-satzung.pdf



Mitgliedschaft im Vechteverband 
Damit der Vechteverband seine gesetzlichen Aufgaben erledigen kann, hat das Land Niedersachsen im Nieders. Wassergesetz für alle 105 Niedersächsischen Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbände die dingliche Mitgliedschaft gesetzlich festgeschrieben. Das bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer, ob Landwirte, Waldbesitzer, Gewerbetreibende, Großgrundbesitzer oder Hausbesitzer kraft Gesetzes Mitglied im jeweiligen Unterhaltungsverband ist und mit seinen Beiträgen zur Aufgabenerledigung des Verbandes beiträgt. Der jährliche Beitrag des Vechteverbandes liegt somit als öffentliche Last auf allen Grundstücken im Verbandsgebiet. 

Es profitieren alle Mitglieder 
Die 230 Gewässer, mit einer Gesamtlänge von 835 Kilometer, die der Vechteverband unterhält, liegen im gesamten Verbandsgebiet und haben je nach Einzugsgebiet viele unterschiedliche Funktionen. Neben der Entwässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen leiten viele Gewässer, gerade an den Stadträndern und in den Wohngebieten der Kommunen sowie in den Industriegebieten, Oberflächenwasser aus den Regenwasserkanalisationen ab und schützen somit die Bevölkerung vor Vernässung. 

Die ehrenamtlichen Gremien des Vechteverband 
Der Vechteverband besteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts aus einem Vorstand und einem Ausschuss. Der Vorstand besteht aus 8 Personen, der Vorstandsvorsitzende ist der Verbandsvorsteher und vertritt den Verband zusammen mit dem Verbandsgeschäftsführer in allen Belangen. Der Vorstand wird alle drei Jahre vom Ausschuss gewählt. Der Ausschuss besteht aus 23 Personen und ist das Aufsichtsorgan des Verbandes. Der Ausschuss beschließt die grundsätzlichen Regularien und den Haushalt, um die Aufgaben des Verbandes erledigen zu können. Der Vorstand und die Verwaltung setzen die Beschlüsse entsprechend um. Der Ausschuss wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern des Verbandes gewählt. Zu diesen Mitgliederversammlungen wird in der Tageszeitung eingeladen. Die letzten Wahlen fanden im Frühjahr 2024 statt. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses haben ihren Wohnsitz auf das Verbandsgebiet verteilt und sind ehrenamtlich tätig. 

Das Hauptamt des Vechteverbandes 
In der Verwaltung sind 2,5 Stellen für die Mitgliederverwaltung und die Beitragsveranlagung sowie der Beitragshebung zuständig. Des Weiteren ist der Verbandsrechner für die kaufmännische Abwicklung und für die Finanzen zuständig. Der Verbandsgeschäftsführer ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes und des Ausschusses verantwortlich, organisiert das Tagesgeschäft und vertritt den Verband gemeinsam mit dem Verbandsvorsteher in allen Belangen. Die Regiekolonne des Vechteverbandes besteht aus sechs Mitarbeitern. Sie führen alle anfallenden Gewässerunterhaltungsarbeiten aus. Der Maschinenpark des Vechteverbandes besteht aus zwei Mobilbaggern mit diversen Anbaugeräten, fünf Schleppern, entsprechende Mähgeräte und Anhänger. Für einzelne Abreiten werden Maschinen gemietet. Ein Teil der regelmäßigen Gewässerräumarbeiten werden regelmäßig ausgeschrieben und an Lohnunternehmer vergaben.