Beitrag
Der Beitrag wird einmal jährlich mit dem Beitragsbescheid eingefordert. Die Beiträge zum Vechteverband werden nach dem Verhältnis bestimmt, in dem das Mitglied mit seinen Flächen am Verbandsgebiet beteiligt ist (einheitlicher Flächenmaßstab). Der Hektarsatz bestimmt die Beitragshöhe. Die Höhe des Hektarsatzes und somit der Beiträge wird anhand der notwendigen Ausgaben im jährlich aufzustellenden Haushaltsplan erarbeitet und durch den Ausschuss entsprechend festgesetzt. Zusätzlich werden für versiegelte Flächen neben dem einfachen Hektarsatz entsprechende Erschwernisbeiträge nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetz veranlagt.
Für viele Mitglieder gilt der Mindestbeitrag
Für eine Grundstücksgröße bis 2.000 m² kommt der Mindestbeitrag zum Tragen, er ist nach den gesetzlichen Vorgaben dem Hektarsatz gleichzusetzen.
Erhöhung des Beitrages zum Vechteverband ab dem Jahr 2024
Auch der Vechteverband muss bei der Erledigung seiner Aufgaben die Kosten im Blick behalten. Diese sind für Treibstoff, Ersatzteile sowie Maschinenanschaffungen in den letzten Jahren rasant angestiegen. Des Weiteren verteuern auch immer wieder neue und geänderte gesetzliche Vorschriften die Arbeit des Verbandes. Das Hochwasser um die Jahreswende hat auch seine Spuren an vielen Gewässern hinterlassen, die derzeit und auch noch in den kommenden Monaten wieder instandgesetzt werden müssen. Auch die Unterhaltung der Bauwerke, wie die beiden Schöpfwerke im Norden unseres Verbandgebietes oder die Stauanlagen in der Lee, sind mit hohen Investitionen verbunden.
Aufgrund der gestiegenen Kosten muss der Vechteverband nach über 11 Jahren Beitragsstabilität ab diesem Jahr den Beitrag von 10,90 € auf 12,90 € je Hektar und Mindestbeitrag den gestiegenen Aufwendungen anpassen. Der Ausschuss des Verbandes hat den Beitragssatz auf seiner Sitzung am 7. März 2024 entsprechend beschlossen.
Infoschreiben zur Beitragshebung 2024 PDF-Datei (3 MB)
Wasser- und Bodenverbände
Des Weiteren veranlagt der Vechteverband auch die Beiträge für die 30 angeschlossenen Wasser- und Bodenverbände, die ebenfalls mit dem Beitragsbescheid eingefordert werden. Diese Verbände unterhalten das Gewässernetz der III. Ordnung in ihren jeweiligen Verbandsgebieten. Die Wasser- und Bodenverbände sind wir der Vechteverband Körperschaften des öffentlichen Rechts. Im Gegensatz zum Vechteverband sind die Wasser- und Bodenverbände ehrenamtlich tätig und werden vom Vechteverband und von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises in ihrer Arbeit unterstützt. Das Gewässernetz der III. Ordnung mündet sehr oft in die Gewässer der II. Ordnung ein. Somit arbeiten die Verbände Hand in Hand und die verbandliche Wasserwirtschaft ist eng miteinander verbunden. Die Aufsichtsbehörde über den Vechteverband und über die Wasser- und Bodenverbände ist die Untere Wasserbehörde des Landkreis Grafschaft Bentheim.